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Food Defense – auch kommunikativ eine große Herausforderung

Food Defense schützt die Lebensmittelversorgung vor gezielten Angriffen wie Sabotage oder Kontamination. Unternehmen müssen präventive Maßnahmen ergreifen, ein Krisenmanagement aufbauen und eine schnelle, klare Kommunikation im Ernstfall sicherstellen. Das zeigt Verantwortung und schützt die Reputation.

Felix von Esebeck
13. Januar 2025
Food-Kommunikation

Die Lebensmittelwirtschaft ist ein essenzieller Teil unserer kritischen Infrastruktur – und damit auch potenzielles Ziel bewusster Angriffe. Ob durch Sabotage, gezielte Kontaminationen oder Störungen in der Lieferkette: Solche Vorfälle stellen eine oft unsichtbare, aber reale Gefahr dar. In einer sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage, geprägt von neuen Bedrohungen wie Cyberangriffen und Sabotageakten, wird der Schutz unserer Lebensmittelversorgung immer wichtiger.

Die Prävention solcher absichtlichen Kontaminationen wird unter dem Begriff Food Defense (Lebensmittel-Produktschutz) zusammengefasst. Das ist der Unterschied zur Food Safety (Lebensmittelsicherheit) und Food Quality (Lebensmittelqualität), die sich mit unbeabsichtigten Verfälschungen von Produkten beschäftigt, die üblicherweise die Grundlage für Produktrückrufe sind. Aber auch Food Fraud (Lebensmittelbetrug) ist denkbar, also bspw. die bewusste Verwendung nicht-deklarierter Bestandteile in Produkten. Bekannt geworden ist der Fall von nicht-deklariertem Pferdefleisch 2013, der sich über halb Europa zog.

Ihre Abwehr müssen Sie selbst aufstellen

Food Defense ist fester Bestandteil in Lebensmittelsicherheitsstandards wie IFS oder BRC. Als Unternehmen sind Sie daher selbst gefordert, entsprechende (Präventions-) Maßnahmen im Sinne der Food Defense zu ergreifen. Als gute Orientierung gilt hier die Checkliste des BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) entwickelt auf Basis international anerkannter, wissenschaftlicher Kriterien Gutachten und Stellungnahmen, u. a. zur Lebensmittelsicherheit.

Wer ist noch wichtig?

  • Eine weitere relevante Behörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das BVL erarbeitet Strategien, um Krisen vorzubeugen, und hilft im Ernstfall, potenzielle Gefahren für Verbraucher zu reduzieren sowie wirtschaftliche Schäden einzudämmen. Daher beobachtet das BVL aufmerksam mögliche Auslöser von Krisen und entwickelt Methoden, um Risiken frühzeitig zu identifizieren.
  • Grundsätzlich liegt in Deutschland die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte nehmen vor Ort Proben und kontrollieren Betriebe entlang der Lebensmittelkette: von Erzeuger-, und Herstellerunternehmen über die Lagerung, die Beförderung und den Verkauf der Nahrungsmittel sowie die Gastronomie.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren im Bereich Food Defense vor allem der Prävention bioterroristischer Bedrohungen angenommen und entwickelt Strategien zur Verbesserung von Food Defense.

Täter wollen häufig „nur“ Schaden anrichten

Bereits häufiger kam es in der Vergangenheit zu Erpressungen, d. h. Täter vergiften Lebensmittel oder drohen damit, um hohe Geldsummen zu erlangen. Vielfach geht es den Tätern jedoch nicht um Geld, sondern lediglich darum, Schaden anzurichten. 2018 wurden beispielsweise Stecknadeln in Lebensmitteln wie Toast, Nudeln oder Wurst gefunden.

Verletzt wurde hier zum Glück niemand. Neben Verbrauchern sind auch die Hersteller der Produkte selbst durch solche Taten gefährdet. Wenn aus Angst vor weiteren Manipulationen keine Produkte mehr gekauft werden, droht wirtschaftlicher Schaden – vor allem wenn Täter nicht schnell genug gefasst werden. Sollte die Sabotage durch einen Mitarbeitenden des Unternehmens durchgeführt worden sein, sind die Auswirkungen noch viel größer. Ein langfristiger Reputationsverlust ist zu erwarten.

Doch wie gehe ich als Unternehmen – vor allem kommunikativ – mit einem solchen Risiko um?

  1. Prüfen (siehe oben), Sie ob Ihre Schutzmaßnahmen ausreichen – ansonsten unbedingt nachbessern. Bei einer IFS-Zertifizierung gibt es einen Food-Defense-Beauftragten. Eine solche Zertifizierung lohnt sich also, wenn Sie nach innen und außen zeigen wollen: Wir setzen alles daran, vorzubeugen.
  2. Krisenmanagement: Klare Abläufe für Krisenfälle sind grundsätzlich unerlässlich, vor allem in einem solchen Fall. Krisenstab, Rollenverteilung, frühe Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung im Verdachtsfall.
  3. Strategie vorbereiten: Schnelle, aber zugleich korrekte Kommunikation ist bei einer Lebensmittelsabotage zentral. Auch hier sollte eine enge Abstimmung mit den Behörden erfolgen. Ebenso: Information der Mitarbeitenden, Kunden sowie Verbraucher, sofern möglicherweise betroffene Ware in den Handel gelangt ist. Die Kommunikationsstrategie sollte im Voraus stehen und regelmäßig geprüft werden.

Ernstfall simulieren: Eine Krisensimulation mit einer Lebensmittelsabotage hilft zu evaluieren, ob die Punkte 1-3 passgenau angelegt sind – oder ob diese nachgeschärft werden müssen. Das ist unerlässlich, damit die Abläufe in einer tatsächlichen Krise perfekt ineinandergreifen.

Bundesweite Krisenfälle: Zuständigkeit für Lebensmittelverteilung

Im nationalen Krisenfall ist der Bund für Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung in Krisenfällen verantwortlich und zuständig. Mit dem Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetz (ESVG) wurden die Instrumente hierfür geschaffen. Eine im ESVG enthaltene Verordnungsermächtigung erlaubt es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), im Ernstfall Regelungen zu Produktion, Bezug oder Zuteilung von Lebensmitteln zu erlassen. Die zuständigen Behörden, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), erhalten für eine schnelle Reaktionsfähigkeit einstweilige unmittelbare Eingriffsbefugnisse. So sollen verfügbare Lebensmittel trotz etwaigen Ausfalls kritischer Infrastrukturen (Energie, Transport, Arbeitskräfte) schnell, gleichmäßig und sicher verteilt werden. Die Länder führen das ESVG als eigene Angelegenheit aus und bestimmen die für die Durchführung zuständigen Behörden.

In Bayern etwa sind folgende Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig

 

Lebensmittelsabotagen lassen sich nicht zu 100 % ausschließen. Ob diese durch Einzeltäter oder kriminelle Gruppierungen erfolgen: Für Ihre Reputation ist es unerlässlich zu zeigen: „Wir unternehmen alles, um solche Fälle bestmöglich zu verhindern oder im Ernstfall, in Zusammenarbeit mit den Behörden, schnellstmöglich aufzuklären.“

Engel & Zimmermann unterstützt Sie gern dabei, Ihre Food Defense auch kommunikativ hervorragend aufzustellen.

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