Die EmpCo-Richtlinie: „Grüne“ Werbeversprechen künftig am Pranger
Inhalt
Nachhaltigkeit ist für Konsumenten längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Standard. Sie rückt als fester Bestandteil von Markenidentität, Positionierung und Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus. Doch mit den steigenden Erwartungen der verschiedenen Stakeholder wachsen auch die regulatorischen Anforderungen. Ein zentrales Stichwort dabei: Directive on Empowering Consumers for the Green Transition – kurz EmpCo (offiziell Richtlinie (EU) 2024/825).
Was bedeutet diese Richtlinie konkret für Unternehmen? Und vor allem: Was heißt das für die Kommunikation?
Wir geben einen Überblick – mit besonderem Fokus auf die kommunikativen Auswirkungen der neuen EmpCo-Richtlinie.
1. Einleitung: Warum EmpCo, und was hat das mit dem Green Deal zu tun?
Die EmpCo‑Richtlinie ist ein neuer Baustein des EU‑Green‑Deal, um Verbraucher beim nachhaltigen Konsum zu unterstützen – und Greenwashing zu unterbinden. Sie ergänzt das bestehende Verbraucherrecht und definiert explizit, welche Arten von Umwelt- und Zukunftsaussagen künftig als unlautere Geschäftspraxis gelten.
EmpCo wurde im März 2024 verabschiedet und ist seitdem auf EU-Ebene in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Ab dem 27. September 2026, wenn die Richtlinie rechtskräftig ist, müssen Unternehmen damit rechnen, dass Behörden, Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen Verstöße systematisch verfolgen werden.
Vereinfacht gesagt, zielt die Verordnung darauf ab, vage und pauschale „grüne“ Versprechen zu stoppen, Verbraucher vor irreführenden Zukunftsversprechen („Wir werden klimaneutral…“) zu schützen und Nachhaltigkeitslabels transparenter zu gestalten. Für Unternehmen bedeutet das: Mit ihren bisherigen Aussagen zur Nachhaltigkeit bewegen sie sich künftig auf einem rechtlich sensiblen Feld, das sorgfältig überprüft werden muss.
Sie werden verpflichtet, ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen mit belastbaren Nachweisen vorzuhalten und transparent zu machen. Werden ihre Claims von Kritikern angezweifelt, sind sie faktisch gezwungen, diese Nachweise offenzulegen.
2. Auswirkungen auf Kommunikation
B2C im Fokus – aber Einfluss auf B2B
EmpCo richtet sich an alle Unternehmen, die sich mit geschäftlichen Handlungen an Verbraucher wenden – also sämtliche B2C‑Kommunikation, vom Werbespot über Websites bis zur Produktverpackung. Doch auch reine B2B‑Unternehmen sind betroffen, sobald sie z. B. über Websites, Social Media oder Messen mit Endkonsumenten kommunizieren.
Die Richtlinie erfasst sämtliche Elemente der kommerziellen Kommunikation: Texte (Claims, Slogans), Bilder, Symbole, Labels, Logos bis hin zu Produkt‑, Kampagnen- oder Markennamen, wenn sie eine ökologische oder – was bislang kaum thematisiert wurde – auch soziale Aussage transportieren. Das schließt auch CSR‑Berichte ein, sofern sie an Verbraucher adressiert sind oder in der Markenkommunikation genutzt werden.
Risikobewertung: Wo es kritisch wird
Besonders im Fokus stehen vier Cluster, die Unternehmen frühzeitig in einer systematischen Risikoanalyse betrachten sollten:
- Generische Umweltclaims wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „CO₂‑positiv“, wenn kein belastbarer Nachweis vorliegt.
- Zukunftsversprechen wie „Net Zero 2040“ oder „100 % erneuerbare Energien bis 2030“, wenn kein konkreter, öffentlich zugänglicher Maßnahmenplan mit messbaren Zwischenzielen und unabhängiger Überprüfung existiert.
- Labels und Siegel, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen oder öffentlichen Stellen beruhen und deren Kriterien für Verbraucher nicht nachvollziehbar sind.
- Wird eine Aussage zu einem Produkt als Ganzes getroffen („klimafreundliches Produkt“), muss sie überprüft werden. Aussagen können sich nur auf bestimmte Bestandteile beziehen und sind meistens nicht auf das gesamte Produkt übertragbar.
Irreführung und unzulässige „Schönfärberei“
Die EmpCo-Richtlinie zielt insbesondere auf irreführende oder unvollständige Darstellungen ab. Im Artikel 9 der Richtlinie werden folgende Begriffe beispielhaft angeführt, die zukünftig belegt oder geändert werden müssen:
- umweltfreundlich
- umweltschonend
- klimafreundlich
- CO2-freundlich
- biobasiert
- grün
- ökologisch
- naturfreundlich
- umweltgerecht
- energieeffizient
- umweltverträglich
- biologisch abbaubar
Ein Beispiel: Es ist schwer zu belegen, dass ein Produkt „grün“ ist, da es sich im Grunde genommen um eine Farbe handelt und nicht um eine messbare und nachhaltige Eigenschaft. Eine solche Aussage ist folglich künftig nicht mehr zulässig.
Auch Begriffe, wie „bewusst“ oder „verantwortungsbewusst“ sind kritisch, da sie Erwartungen an ein bestimmtes soziales Verhalten bezüglich Arbeitsbedingungen oder Fairness wecken. Solche Aussagen müssen ebenfalls belegt werden.
Verzerrung über alle Kanäle hinweg
Deshalb muss die Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeitsaussagen über alle Kanäle hinweg überprüft werden, die die Wahrnehmung eines Unternehmens beeinflussen. Die EmpCo-Richtlinie adressiert dabei auch „Cherry Picking“: Wenn einzelne „Leuchtturmprojekte“ in den Vordergrund gestellt werden, während dominante negative Umweltwirkungen verschwiegen werden, kann das als irreführend gelten. Für Unternehmen wird es entscheidend sein, stimmige Narrative zu entwickeln, die Fortschritte ehrlich benennen und gleichzeitig Grenzen und offene Baustellen transparent machen.
Maßstab ist der „durchschnittliche Verbraucher“
Die Richtlinie knüpft an den Maßstab des „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers“ an. Entscheidend ist also, wie eine Aussage typischerweise verstanden wird – nicht, wie sie intern oder juristisch-technisch gemeint war. Für die Kommunikation heißt das: Fachlich korrekte, aber für Laien missverständliche Formulierungen bleiben riskant. Claims müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Spezialwissen nachvollziehbar sind, einschließlich Kontext und möglicher Einschränkungen. Ein klarer, „verbrauchernaher“ Erklär-Stil wird damit zum wichtigen Faktor.
3. Herausforderung: Zusammenarbeit neu denken
Die EmpCo-Richtlinie verschärft eine Dynamik, die viele Unternehmen bereits aus der Praxis kennen: Kommunikations-, Nachhaltigkeits- und Rechtsabteilung arbeiten häufig noch nebeneinander her. Das wird künftig riskant, wenn beispielsweise
- Das Marketing ambitionierte Claims entwickelt, ohne frühzeitig die Rechts- und Nachhaltigkeitsabteilung einzubeziehen.
- Die Nachhaltigkeitsberichte ambitionierte Ziele formulieren, die anschließend werblich verkürzt und damit rechtlich problematisch genutzt werden.
- Die Juristische Absicherung zu starken „Absicherungstexten“ führt, die zwar rechtlich sicher, aber unverständlich oder zu wenig verkaufsfördernd sind.
Gefragt ist daher die Entwicklung einer EmpCo-konformen und gleichzeitig für das Unternehmen förderlichen Kommunikation, die vor Veröffentlichung juristisch geprüft wird. Dafür braucht es ein abgestimmtes Zusammenspiel von auf Nachhaltigkeit spezialisierten Kommunikatorinnen und Kommunikatoren, Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement, Recht und – je nach Branche – Produktentwicklung oder Einkauf. Nur wenn Zielbilder, Datenlage und Storyline klar sind, lässt sich eine glaubwürdige, konsistente und rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation etablieren.
4. Lösungsansätze: Was Unternehmen jetzt konkret tun können
Mit dieser Checkliste können sich Unternehmen kommunikativ auf die EmpCo-Richtlinie vorbereiten:
- Bestehende Claims inventarisieren
Alle Umwelt‑, Klima‑, Ressourcen‑, Sozial‑Claims sowie Labels und Icons über alle Kanäle erfassen (Produkte, Website, Social Media, Kampagnen, HR‑Kommunikation). - Risiko‑ und Relevanzanalyse durchführen
Claims nach Risiko (z. B. „klimaneutral“, „nachhaltig“) und strategischer Bedeutung für Marke und Produkte priorisieren. - Prüfbarkeit garantieren
Für priorisierte Claims Belege zusammentragen: Daten, Methoden (LCA, CO₂‑Bilanz), Zertifikate, interne Richtlinien und unabhängige Gutachten. Wo die Basis fehlt, Claim anpassen oder mittelfristig streichen. - Umsetzungspläne
Versprechen zu Umwelt- und Sozialmerkmalen müssen immer mit einem konkreten, nachprüfbaren Plan und klaren zukünftigen Zielen verbunden sein, die im besten Fall öffentlich zum Beispiel über die Webseite zugänglich sind. - Klarere Sprachregeln entwickeln
Guideline mit Dos & Don’ts für Umweltkommunikation erarbeiten, die für alle Beteiligten gültig sind (z. B. „keine generischen Claims ohne Kontext“, „Teilvorteile klar benennen“). - Visual Language schärfen
Bildsprache, Icons und Label‑Designs prüfen: Welche Botschaft kommt bei einem „normalen“ Verbraucher an? Und ist diese Botschaft durch Daten gedeckt? - Teams befähigen
Schulungen für Marketing, Vertrieb, Corporate Communications und Management zu den EmpCo‑Anforderungen und Best Practices aus der Green‑Claims‑Debatte.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne dabei!
5. Fazit: Worum es am Ende geht
Die EmpCo-Richtlinie ist mehr als ein weiterer Rechtsrahmen – sie bewegt Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsbotschaften inhaltlich zu schärfen. Wer weiterhin mit unbelegbaren Begriffen arbeitet, ohne Inhalte und Daten ehrlich zu modifizieren, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Vertrauensverluste bei Kunden und Stakeholdern.
Gleichzeitig eröffnet sich für die Unternehmenskommunikation eine Chance: Wer transparent erklärt, was sein Produkt oder sein Unternehmen bereits leistet, wo Grenzen liegen und welche nächsten Schritte geplant sind, positioniert sich als glaubwürdiger Akteur der Transformation. Denn die EmpCo-Richtlinie verlangt nicht, dass Unternehmen über Nachhaltigkeit schweigen – sehr wohl aber, dass sie das, was sie sagen, konkret, wissenschaftlich prüfbar und nicht irreführend kommunizieren.
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FAQ : EmpCo-Richtlinie und rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation
Unternehmen müssen ihre gesamte Kommunikation – von der Website über Verpackungen bis hin zu Social-Media-Kampagnen – systematisch auf Greenwashing-Risiken prüfen.
Vorgehensweise:
- Inventur: Erfassung aller verwendeten Claims, Labels und Umweltversprechen.
- Risikoanalyse: Prüfung der rechtlichen Angreifbarkeit (Greenwashing-Check).
- Bewertung: Einbezug spezialisierter Experten, die nicht nur Schwachstellen identifizieren, sondern rechtssichere Alternativen formulieren.
Priorisierung: Fokussierung auf kritische Aussagen mit hohem rechtlichem Risiko.
Die Richtlinie untersagt pauschale Umweltwerbung ohne spezifischen Nachweis. Als irreführend gelten insbesondere nicht belegte Aussagen wie:
- „Umweltfreundlich“
- „Klimaneutral“
- „Nachhaltig“
- „Grün“ / „Eco“
Wichtig: Auch visuelle Elemente wie Bilder, Farben (z. B. übermäßiges Grün) oder eigen erstellte Siegel fallen unter die Regelung, wenn sie beim Verbraucher einen falschen Eindruck von Umweltfreundlichkeit erwecken.
Werbung mit Umweltaussagen erfordert belastbare Belege, die für den Verbraucher leicht zugänglich sein müssen (z. B. via QR-Code oder Direktlink).
Erforderliche Belege:
- CO₂-Bilanzen: Nachvollziehbare Berechnung der Emissionen.
- Lebenszyklusanalysen (LCA): Nachweis der Umweltwirkung über den gesamten Produktlebensweg.
- Zertifizierungen: Anerkannte, unabhängige Prüfsiegel.
Interne Standards: Dokumentierte und verifizierbare Prozesse.
EmpCo verändert den gesamten externen Auftritt. Die Richtlinie gilt für:
- Websites und Onlineshops.
- Produktverpackungen und Etiketten.
- Social Media Kommunikation.
- CSR- und Nachhaltigkeitsberichte.
Die Grundregel: Aussagen müssen für den „durchschnittlichen Verbraucher“ ohne Fachwissen sofort verständlich und eindeutig interpretierbar sein.
Ein häufiger Compliance-Fehler ist die fehlende Schnittstelle zwischen den Abteilungen. Etablieren Sie klare Workflows zwischen:
- Marketing/Kommunikation: Verfasser der Claims.
- Nachhaltigkeit/CSR: Verantwortlich für die Datenbasis und Belege.
- Recht/Compliance: Freigabeinstanz für die rechtliche Sicherheit.
Best Practice: Führen Sie verpflichtende Freigabeprozesse für jeden Nachhaltigkeitsclaim ein, bevor dieser publiziert wird.
Die EmpCo-Richtlinie ist kein Kommunikationsverbot, sondern ein Leitfaden für Präzision und Ehrlichkeit.
Erfolgsfaktoren:
- Konkret statt pauschal: Statt „nachhaltig“ nutzen Sie „reduziert CO₂-Ausstoß um X% im Vergleich zum Vorjahresmodell“.
- Transparenz: Legen Sie Fortschritte und noch bestehende Herausforderungen offen.
- Einordnung: Setzen Sie Ziele in einen klaren zeitlichen und inhaltlichen Kontext.
Faustregel: Kommunizieren Sie nicht „perfekt“, sondern belegbar und transparent.
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