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CSR-D: 5 Tipps für KMU zur Vorbereitung auf die Berichtspflicht

Die CSR Berichtspflicht kommt für viele deutsche Unternehmen. Wie gelangen Sie zu einem überzeugenden Report?

Rund 15.000 deutsche Unternehmen müssen sich auf die neue Berichtspflicht einstellen. Wen es betrifft, was es bedeutet, und wie Sie in 5 Schritten zum überzeugenden CSR-Reporting kommen, das erklärt dieser Artikel.

Frank Schroedter
Geschäftsführer und Gesellschafter
14. Dezember 2022
fjol-Digital
Nachhaltigkeit

Die Berichtspflicht kommt

Die EU-Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsthemen – bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – hat die nächste Hürde genommen. Der Entwurf der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union (EU wurde am 10. November 2022 im Europäischen Parlament angenommen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Rates. Danach muss die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Im deutschen Mittelstand sind künftig rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig. Zudem sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme > 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro, Zahl der Beschäftigten > 250. Das erste Berichtsjahr wird 2025 sein. Heißt für viele KMU: 2026 muss erstmals veröffentlicht werden.

Was ist eigentlich die "doppelte Wesentlichkeitsperspektive"?

Besonders relevant aus inhaltlicher Sicht: Die CSR-Richtlinie folgt einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive („Double Materiality“). Das heißt: Die Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage, das Geschäftsergebnis und den Geschäftsverlauf des Unternehmens festhalten („Outside-in-Perspektive“). Dazu  zählen beispielsweise die Erwartungen anderer Marktteilnehmer/innen, Investoren/innen, Stake- oder Shareholder sowie die Rahmenbedingungen, in denen sich ein Unternehmen bewegt (politische Regulierungen, Verfügbarkeit von Rohstoffen, Umweltrisiken) und gesellschaftliche Entwicklungen (demografische Entwicklung, Vielfalt, Migration und Gleichstellung).

Parallel müssen KMU die Auswirkungen des Betriebes auf Nachhaltigkeitsaspekte darstellen („Inside-out-Perspektive“). Dieser Ansatz beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte und damit mit dessen Impact. Relevante Themen können hier der Einfluss des KMU oder Unternehmens auf Umweltverschmutzung und Biodiversität genauso sein wie die Frage, inwiefern die Strategie Korruption verhindert und entgegenwirkt.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit kann durch sehr unterschiedliche Tools umgesetzt werden:

  • Klassische Impact Bewertung: Die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens wird analysiert. Dienstleistungen, Materialflüsse sowie Asset-Strukturen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen betrachtet.
  • Im Kontext des neuen Lieferkettengesetzes: Risikoanalysen zu Lieferanten bzw. Analyse der Lieferantenbewertungen (unter Nachhaltigkeitsaspekten)
  • Quantitative Impact-Analyse: Die quantitative Impact-Analyse fokussiert die Sammlung und Auswertung quantitativer Daten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte und deren Auswirkungen (u.a. aus den Bereichen Umwelt, Emissionen, HR)
  • Unternehmensinterne Workshops
  • Medienanalyse (inkl. Online-Monitorings bzw. -reports)

Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt tun, um sich auf CSR-D optimal und zielgerichtet vorzubereiten?

In 5 Schritten zum überzeugenden CSR-Reporting

1. Starten Sie mit der doppelten Wesentlichkeit

Wer sich strukturiert mit der Double Materiality auseinandersetzt, schafft die Grundlage für ein überzeugendes CSR-Reporting nach den künftigen Anforderungen. Engel & Zimmermann bringt Sie mit den richtigen Experten zusammen.

2. Nutzen Sie eine Nachhaltigkeitssoftware

Der jährliche Reporting-Rhythmus macht die Anschaffung einer passenden Nachhaltigkeitssoftware wirtschaftlich. Engel & Zimmermann verfügt über Marktinsights. Sprechen Sie uns an.

3. Beschäftigten Sie sich mit den sechs Umweltzielen der EU

Nehmen Sie die sechs Umweltziele aus Artikel 9 der Taxonomie-Verordnung. Art. 9 Taxonomie-Verordnung – Umweltziele (lexparency.de) in den Blickwinkel. Denn sie sind ein wesentlicher Teil der sogenannten Taxonomie. Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Die sechs Umweltzielen sind gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) sind:

  • Klimaschutz (Climate Change Mitigation)
  • Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation)
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Erheben Sie zu diesen Themenkomplexen die Daten, legen sie ein Referenzjahr fest und beschreiben Status quo und ihre Ziele.

4. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Den Rahmen beachten

(https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0380_DE.html)

Der vorliegende Richtlinienentwurf gibt die Richtung der künftig verpflichtenden  Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Es heißt darin: „Nach den in Absatz 1 genannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen die zu meldenden Informationen verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar, verlässlich und vergleichbar sein und in wahrheitsgetreuer Weise dargestellt werden. Mit den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Einfachheit gesorgt und sie werden so umgesetzt, dass die Interessenträger einschlägige und wesentliche Informationen erhalten.“

Neu hinzugefügt wurde der Satz: Nach Möglichkeit sollten diese Informationen wissenschaftlich fundiert sein.

Diese Passagen geben einen Vorgeschmack auf die künftigen Anforderungen an die zu kommunizierenden Inhalte. Sie können daher heute schon Ihre bestehenden Nachhaltigkeitsdaten auf diese Parameter abprüfen. Dabei unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.

5. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auf dem Weg zum „angemessenen“ Standard

Wir registrieren häufig Aussagen, dass der schon lange existente Berichtsstandard  GRI für die künftige Berichterstattung verpflichtend werde. Auch wenn GRI-Experten an der CSRD mitwirken, ist dem nicht so.

Im aktuellen Entwurf der Richtlinie heißt es dazu vielmehr:

„(18a) KMU sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich bei ihrer Berichterstattung nach Standards zu richten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Kapazitäten und Ressourcen der betreffenden KMU stehen. Börsennotierte und nicht börsennotierte KMU können sich dafür entscheiden, angemessene Standards freiwillig anzuwenden. Die KMU-Standards sollten den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Unternehmen als Referenz für den Umfang der Nachhaltigkeitsinformationen dienen, die sie von kleinen und mittleren Zulieferern und Abnehmern entlang ihrer Wertschöpfungsketten vertretbarer Weise verlangen können.“

Engel & Zimmermann empfiehlt Unternehmen einen Blick auf die GRI-Indikatoren zu werfen und mit den bestehenden Unternehmensdaten abzugleichen. Bei diesem Check kann Sie Engel & Zimmermann unterstützen.

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