Allgemeine Geschäftsbedingungen der Engel & Zimmermann GmbH

1. Vergütung:

Alle Preise sind in Euro und netto zzgl. Mehrwertsteuer. Fremdkosten werden separat berechnet. Die Zahlung ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig.

2. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer behält sich vor, an allen an den Auftraggeber zu liefernden Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.

3. Rechtsberatung:

Der Auftragnehmer erteilt keine Rechtsberatung und übernimmt nicht die rechtliche Prüfung der von ihm erstellten Texte, Berichte oder Unterlagen.

4. Nutzungsrechte:

Die Nutzungsrechte an den vom Kunden freigegebenen Arbeitsergebnissen gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für alle im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erforderlichen Nutzungsarten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an den Kunden über. Sofern Dritte (z. B. Darsteller, Sprecher, Fotografen) Nutzungsrechte nur eingeschränkt übertragen, weist der Auftragnehmer auf diesen Umstand hin. Nutzungsrechte an den vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen sowie Zwischenergebnisse verbleiben beim Auftragnehmer.

5. Mitwirkungspflichten:

Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über Tatsachen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Kommt der Auftraggeber seinen ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht bzw. nicht wie geschuldet nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten eine Frist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag zu kündigen. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der dem Auftragnehmer hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

6. Haftung:

Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den rechtlichen Gehalt der erarbeiteten Texte, Berichte oder Unterlagen oder deren Auswirkungen auf Dritte. Eine Rechtsprüfung ist in jedem Fall Obliegenheit des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für sämtliche Aspekte des Wettbewerbsrechts, des Kapitalmarktrechts, der Schutzrechte (Marken-, Geschmacksmuster und sonstige Schutzrechte) und des Produkthaftungsrechts. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf aus seiner Sicht möglicherweise bestehende rechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Maßnahme hinzuweisen.
Im Übrigen gelten für die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – die folgenden Regelungen: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder er für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen hat. Im Fall der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden. Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

7. Gerichtsstand:

Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien München (Landgericht München II). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.

8. Abwehrklausel:

Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insofern Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

9. Geltungsbereich:

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Engel und Zimmermann GmbH,
Gauting, Juli 2020